02/07/2024 0 Kommentare
27.7. endet Stellungnahmefrist für Ersatzbau Westendbrücke
27.7. endet Stellungnahmefrist für Ersatzbau Westendbrücke
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27.7. endet Stellungnahmefrist für Ersatzbau Westendbrücke
Die folgenden Texte sind der Webseite der Planungsgesellschaft des Bundes, der DEGES, entnommen oder der Bekanntmachung der Auslegung der Planungsunterlagen. Alle förmlichen Informationen zum Planfeststellungsverfahren gibt es hier.
Die Westendbrücke befindet sich auf der Autobahn A 100 in nördlicher Fahrtrichtung zwischen den Anschlussstellen Kaiserdamm und Spandauer Damm. Sie wurde 1963 als Spannbeton-Bauwerk errichtet. Dem steigenden Verkehrsaufkommen der Hauptstadt ist die Brücke schon lange nicht mehr gewachsen. 90 000 Fahrzeuge passieren die Brücke am Tag. Das ist eine deutlich höhere Verkehrsbelastung als beim Bau ursprünglich geplant. Wegen des maroden Zustandes ist die Brücke schon seit 2015 nur noch eingeschränkt nutzbar. Schwertransporte dürfen das Bauwerk nicht befahren, zudem gilt ein Tempolimit von 60 km/h. Außerdem sichert eine Stahlkonstruktion die alte Brücke, bis sie außer Betrieb genommen wird.
Im Einzelnen umfasst das Vorhaben folgende wesentliche Bestandteile:
- Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage mit neuem Verflechtungsstreifen zwischen AS Kaiserdamm und AS Spandauer Damm;
- Umbau/ Anpassung der Richtungsfahrbahn Süd (RF Süd) mit Verschwenkung nach Westen im Bereich Luisenfriedhof II;
- Rückbau der vorhandenen Westendbrücke einschließlich der Anschlussbereiche und der betroffenen Rampen im Zuge der RF Nord sowie Abbruch und Ersatzneubau diverser Stützbauwerke (8 Stützwände/Kastenbauwerke) und Abbruch und Wiederherstellung der Straßenentwässerungsanlagen einschließlich Herstellung eines neuen Versickerungsbeckens;
- Verlängerung/ Anpassung der Friedhofsmauer (Luisenfriedhof II)
- Umbau/ Anpassung Weg am Friedhof und Lerschpfad;
- Umverlegung vorhandener Leitungen und Kabel;
- Lärmschutzmaßnahmen;
- Anpassung der vorhandenen Bahnanlagen im Querungsbereich mit der A 100; Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) mit Maßnahmen, u. a. zum Ausgleich der Flächenbeanspruchung Luisenfriedhof II im Bereich der Baumaßnahme auf dem Luisenfriedhof II und III sowie trassenfern im Bereich Teufelsberg.
Öffentliche Auslegung
Die Auslegung des Plans bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen einschließlich der Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 19 Absatz 2 UVPG erfolgt gemäß § 17a Abs. 3 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 19 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 29.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 durch diese Zurverfügungstellung im Internet. Die Äußerungsfrist endet am 29.07.2024. Maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde.
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