Demokratische Struktur der evangelischen Kirche

Was Sie über den Aufbau unserer Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wissen sollten


Begriffe wie „Synode“ oder „Superintendent“ haben Sie alle bereits gehört. Jedoch ist die genaue Struktur des Aufbaus der Ebenen unserer Landeskirche nicht vielen bekannt:
Wie sind sie einander zugeordnet? Welche Aufgaben haben die einzelnen Organe? Wie heißen sie? Wer setzt sie ein?


Folgend dazu ein paar Erläuterungen:

In den einzelnen Gemeinden wählen zunächst einmal die Gemeindeglieder ihre Ältesten. Diese Wahl ist direkt und bestimmt, wer in den Gemeindekirchenrat (GKR) eingesetzt wird. Der Pfarrer/die Pfarrerin der Gemeinde hat einen festen Sitz im GKR. Weiterhin werden für verschiedene Aufgabenbereiche der Gemeinde  verschiedene Ausschüsse oder Arbeitsgruppen aufgestellt, die dem GKR zuarbeiten.  Damit ist bereits die Ebene der einzelnen Kirchengemeinde abgedeckt.

Aus dem GKR werden nun Mitglieder für die Kreissynode gewählt, welche dann einen Superintendenten oder  eine Superintendentin wählen. Gemeinsam mit dem Kreiskirchenrat sind diese drei Organe für den Kirchenkreis zuständig.

Die nächsthöhere Ebene sind die Sprengel , in denen mehrere Kirchenkreise zusammengefasst sind. In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz gibt es drei Sprengel: Berlin, Potsdam und Görlitz.

Für jeden Sprengel ist wiederum ein General-Superintendent oder eine Generalsuperintendentin zuständig und wird auf zehn Jahre gewählt. Dafür wird aus verschiedenen Organen der gesamten Kirchenleitung ein  Wahlkollegium zusammengestellt.

Aufgabe der Generalsuperintendentin oder des Generalsuperintendenten ist die Seelsorge der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weiterhin haben sie das Recht zur  Ordination und die Verpflichtung zur Kirchenvisitation und vertreten den Bischof oder die Bischöfin in ihrem Sprengel.

Die nächste Ebene ist die der Landeskirche . Hierzu gehören die Landessynode, die Kirchenleitung, der Bischof oder die Bischöfin und das Konsistorium mit seinem Vorsitz. Die Mitglieder der Landessynode werden von der Kreissynode sowie kirchlichen Arbeitszweigen, Einrichtungen und Werken gewählt, einige auch berufen. Somit sind in ihr alle Kirchenkreise sowie verschiedene kirchliche Arbeitsbereiche vertreten.

Gewählt für sechs Jahre, tagt die Synode mindestens einmal jährlich. Die Mitglieder wählen das Präsidium, bestehend aus dem oder der Präses, zwei Vizepräsides und zwei Schriftführern. Weiterhin werden ähnlich wie in den Kirchengemeinden ein Ältestenrat und Ausschüsse gebildet. Außerdem stellt die Landessynode die Kirchenleitung zusammen.

Die Kirchenleitung erfüllt die Aufgaben der Landessynode zwischen deren Tagungen und bekommt weitere Aufgaben aufgetragen, wie zum Beispiel die Aufsicht des Konsistoriums.

Von der Landessynode für zehn Jahre gewählt, ist der Bischof / die Bischöfin die geistliche Leitung der  Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Vertretung bildet hierbei das Probst-Amt. Weiterhin ist dieses Amt mit der theologischen Leitung ein Teil des Konsistoriums. Dieses Organ ist die oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche mit Rechts- und Dienstaufsicht, Geschäftsleitung und Beratung der Gemeinden und Kirchenkreise.

Das Kollegium bilden hier der Präsident / die Präsidentin, Probst bzw. Pröbstin und Abteilungsleiterinnen / Abteilungsleiter.

Weitere Organe sind die Zentralbibliothek der Landeskirche, die Bibliothek des Berliner Missionswerkes, die Landeskirchliche Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, der kirchliche Rechnungshof.